Ein Smartphone, welches Sie auf Rechnung kaufen, geht bei der Lieferung in Ihr Eigentum über. Wird Ihnen das Smartphone anschließend geklaut, müssen Sie die Rechnung dennoch begleichen, denn mit Annehme des Pakets geht das Risiko des Untergangs der Kaufsache auf Sie über. Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht, wird der Händler die Zahlung anmahnen und ggf. ein Inkassobüro einschalten.
Um beim Diebstahl des neuen Smartphones nicht ganz dumm darzustellen, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Handyversicherung. Manche Hausratsversicherungen decken den Diebstahl des Handys ab, in seltenen Fällen sogar außerhalb der eigenen Wohnung. Dennoch lohnt sich besonders bei hochwertigeren Geräten eine entsprechende Versicherung, da diese auch Beschädigungen oder Verlust abdeckt.
Wenn Ihr Handy gestohlen wurde, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen und dafür möglichst die IMEI-Nummer Ihres Handys bereithalten. Sollte das Gerät doch irgendwo auftauchen, kann es so seinem Besitzer zugeordnet werden. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei bei den meisten Versicherungen erforderlich, damit der Schaden ersetzt werden kann.